Am Sonntag, den 24.11.24 werden wir über zwei Referenden, welche von gewerkschaftlich-linker Seite ergriffen wurden, über Anpassungen im Mietrecht ab.
Zum einen – oben – handelt es sich um Anpassungen beim weiterhin erlaubten Thema der Untermiete.
Was für städtische Wohnungen in der Stadt Zürich (Liegenschaften Zürich, das Pendant zu Immobilien Basel) bereits seit langem gilt, soll schweizweit für alle gelten.
Die Untermiete ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Heute gilt lediglich eine Mitteilungspflicht, welche auch mündlich erfolgen kann. Alles was der Vermieter dem Mieter mitteilen will obliegt faktisch der Schriftlichkeit. Wieso also diese Einbahnstrasse ?
Ferner, sollte die Untermiete länger als zwei Jahre dauern, darf – muss ja nicht – der Vermieter das Mietverhältnis künden. Wenn ich davon ausgehe, dass jemand eine Wohnung mietet um dann für längere Zeit diese nicht selbst zu belegen, sondern unterzuvermieten, wieso löst er seinen Mietvertrag nicht zu Gunsten des Untermieters mit dem Vermieter auf ? Monetäre Aspekte ?